Frage 1.6: Fragebogen des DZHW-Promoviertenpanels 2014 - zweite Welle
Details
Fragenummer:
1.6
Fragetext:
Haben Sie zu Studienzeiten einen Auslandsaufenthalt absolviert, bei dem es sich nicht um Urlaub handelte?
Anleitung:
Falls Sie zu Studienzeiten nicht in Deutschland gelebt haben, beziehen Sie sich bitte auf Aufenthalte außerhalb Ihres Heimatlandes. Mehrfachnennung möglich.
Fragetyp:
Mehrfachnennung
Bilder zur Frage
Auflösung:
1024 x 505 (Abhängig von der Bildschirmauflösung wurde die Frage unterschiedlich dargestellt.)
Vorangegangene Fragen im Fragebogen
Frage 1.5: Fragebogen des DZHW-Promoviertenpanels 2014 - zweite Welle
Fragetyp:
Einfachnennung
Wo haben Sie Ihre Studienberechtigung erworben?
Nachfolgende Fragen im Fragebogen
Frage 2.1: Fragebogen des DZHW-Promoviertenpanels 2014 - zweite Welle
Fragetyp:
Einfachnennung
Haben Sie eine der folgenden praktischen Ausbildungsphasen erfolgreich absolviert bzw. befinden Sie sich aktuell in einer?
Verbundene Objekte
Relevanz
10
Ausland zu Studienzeiten: Sprachkurs - Land
m2studkursla_r (numerisch,
nominal)
Enthält Daten aus diesen Erhebungen:
DZHW-Promoviertenpanel 2014 - zweite Welle
Ausland zu Studienzeiten: Sprachkurs - Land (aggregiert)
m2studkursla_g1 (numerisch,
nominal)
Enthält Daten aus diesen Erhebungen:
DZHW-Promoviertenpanel 2014 - zweite Welle
Ausland zu Studienzeiten: Sprachkurs: sonst. studienbezogener Aufenthalt
m2studson (numerisch,
nominal)
Enthält Daten aus diesen Erhebungen:
DZHW-Promoviertenpanel 2014 - zweite Welle
Ausland zu Studienzeiten: Sprachkurs: sonst. studienbezogener Aufenthalt - Land
m2studsonla_r (numerisch,
nominal)
Enthält Daten aus diesen Erhebungen:
DZHW-Promoviertenpanel 2014 - zweite Welle
Ausland zu Studienzeiten: Sprachkurs: sonst. studienbezogener Aufenthalt - Land
m2studsonla_g1 (numerisch,
nominal)
Enthält Daten aus diesen Erhebungen:
DZHW-Promoviertenpanel 2014 - zweite Welle
Ausland zu Studienzeiten: Nein
m2studnein (numerisch,
nominal)
Enthält Daten aus diesen Erhebungen:
DZHW-Promoviertenpanel 2014 - zweite Welle
Relevanz
10