Norwegen T+1
Details
Ordnungsnummer:
Grundgesamtheit:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.