Online-Befragung von Hochschulmanager*innen
Details
Ordnungsnummer:
Grundgesamtheit:
Die Grundgesamtheit umfasst folgende Gruppen des deutschen Hochschulmanagements an staatlichen deutschen Hochschulen (ausgenommen Kunst- und Musikhochschulen):
- Vizepräsidentinnen und Prorektorinnen für Studium und Lehre, Forschung sowie Transfer,
- Forschungsmanager_innen,
- Transfermanager_innen,
- Studiengangsmanagerinnen und -koordinatorinnen sowie
- Studiengangsverantwortliche und Fachstudienberater_innen.
Erhebungseinheit:
Erhebungsdatentyp:
Stichprobenverfahren:
Erhebungsmethode:
Feldzeit:
Bruttostichprobe:
Nettostichprobe:
Rücklaufquote:
Anmerkungen:
Die Bruttostichprobe basiert auf Grund der Heterogenität der Grundgesamtheit auf drei unterschiedlichen Verteilern mit abweichenden Stichprobenverfahren:
Verteiler 1: 590 Vizepräsidentinnen und Prorektorinnen für Studium und Lehre, Forschung sowie Transfer. Händisch recherchierte annähernde Vollerhebung aller Vizepräsidentinnen/Prorektorinnen für Studium und Lehre, Forschung sowie Transfer an staatlichen deutschen Hochschulen abzüglich Kunst- und Musikhochschulen (Stand August 2023). Nettostichprobengröße: 178.
Verteiler 2: 1.347 Forschungs- und Transfermanager_innen an staatlichen deutschen Hochschulen abzüglich Kunst- und Musikhochschulen. Durch einfache Zufallsauswahl an 50 % der Hochschulen händisch recherchiert (Stand Juli 2023). Nettostichprobengröße: 556.
Verteiler 3: 1.840 Studiengangsmanagerinnen und -koordinatorinnen, Studiengangsverantwortliche und Fachstudienberater_innen für Studiengänge an staatlichen deutschen Hochschulen abzüglich Kunst- und Musikhochschulen. Einfache Zufallsauswahl von 12,5 % der im HRK Hochschulkompass vom Mai 2022 erfassten Studiengänge und anschließend händische Recherche (Stand Juni 2023). Nettostichprobengröße: 557.
Hinweis: Durch die Entfernung von Personen, die in mehreren Verteilern vertreten waren, ergibt sich eine Bruttostichprobe von 3.755 angeschriebenen Personen. Die genannten Nettostichproben bei den einzelnen Verteilern berücksichtigen keine „Sonstigen“ sowie Fragebogenabbrüche vor Frage 3. Durch die unterschiedliche Stichprobengröße und -ziehung wird eine Gesamtauswertung aller Fälle nicht empfohlen. Fälle aus Verteiler 1 sollten gesondert ausgewertet werden.