Frage 48: Fragebogen der 21. Sozialerhebung - Deutsche und Bildungsinländer(innen)
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Sofern als Art der Studienberechtigung die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife angegeben wurde, wurden die Antwortkategorien „Abitur nach der 12. Klasse (G8)“, „Abitur nach der 13. Klasse (G9)“ und „weiß ich nicht“ angezeigt. Bei der Fachhochschulreife als Art der Studienberechtigung wurden die Antwortkategorien „Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach der 11. Klasse (G8)“, „Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach der 12. Klasse (G9)“ und „weiß ich nicht“ eingeblendet.